Anerkennung als Ausbildungsbetrieb

Wann und wie kann ich Ausbildungsbetrieb werden?

Der Betrieb muss eine/n fachlich qualifizierten Mitarbeiter*in haben. Die fachliche Eignung zur Ausbildung wird durch die Abschlüsse Meister, Techniker oder Dipl.-Ing./Bachelor/Master Landespflege/ Landschaftsarchitektur nachgewiesen. Techniker und Ingenieure/Bachelor/Master müssen zusätzlich eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben. Der Betrieb selbst hat Anforderungen zu erfüllen, die in den Informationen zur Eignung von Ausbildungsstätten geregelt sind. Die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb ist bei der zuständigen Stelle, der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zu beantragen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier. Die Ansprechpartner und Adressen finden Sie hier. Nach Antragstellung prüft eine Anerkennungskommission, ob die notwendigen Voraussetzungen in Ihrem Betrieb vorliegen.

Wie viele Auszubildende kann ich ausbilden?

Die Anzahl der Auszubildenden, die Sie ausbilden dürfen, wird Ihnen nach der Prüfung von der zuständigen Stelle, der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein mitgeteilt.

Berichtsheft

Was muss beim Führen des Berichtsheftes beachtet werden?

Das ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes ist unbedingt notwendig, da dieser Ausbildungsnachweis Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist. Es gehört zu den Hauptpflichten der Auszubildenden. Es gibt Auskunft darüber, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung vermittelt wurden. Es ist unerlässlich, dass der Ausbilder das Berichtsheft regelmäßig prüft und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit bescheinigt. Für die Prüfungszulassung ist die Führung der Teile 1.1, 1.4, 1.5 und 2.1 obligatorisch.

Darüber hinaus wird empfohlen, das Berichtsheft in allen Teilen, z. B. Teile 3 (Pflanze der Woche) und 4 (Sachberichte) zu führen. Je mehr ausgefüllt wird, umso größer ist der Lerneffekt. Daher empfiehlt es sich, die Zusatzvereinbarungen im Teil 1.2 mit Ihrem Auszubildenden durchzugehen, ggfs. zu individualisieren und zu unterschreiben.

https://www.berichtsheft-galabau.de/weitere-vertragliche-regelungen.pdfx

Sofern weitere Vereinbarungen vertraglich festgehalten wurden, welche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen gelten diese.

Wo und wie bekomme ich das Berichtsheft?

Für Augala-umlagepflichtige Betriebe ist das Berichtsheft kostenlos. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Auszubildenden beim AuGaLa registrieren. Dazu haben Sie 2 Möglichkeiten:

Sie senden direkt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages eine Kopie per Post oder per Fax an:

AuGaLa
53602 Bad Honnef
Fax: 02224 7707-938.
Dann erhalten Sie automatisch nach der Probezeit das Berichtsheft für Ihren Auszubildenden.

Ergänzungsseiten für das Berichtsheft können Sie hier herunterladen:

https://www.augala.de/berichtsheft-ergaenzungsseiten.aspx

 

Für Nicht AuGala-Umlagepflichtige Betriebe gilt: Sie können die weiteren Ausbildungsmedien und das Berichtsheft als Gesamtpaket, Ordner-Berichtsheft + Online-Berichtsheft oder einzeln käuflich erwerben: https://www.augala.de/lernmittel.aspx

Wie funktioniert das Online-Berichtsheft?

Mit Erhalt des Berichtshefts in Ordner-Form bekommt Ihr(e) Auszubildende(r) auch Registrierungsdaten für das Online-Portal https://www.berichtsheft-galabau.de und kann das Berichtsheft online führen. Damit kann der Auszubildende das Berichtsheft überall – im Betrieb, auf dem Weg von der Baustelle, in der Berufsschule oder zu Hause führen und mit dem Smartphone unterwegs Eintragungen vornehmen. Der Auszubildende lädt seinen Ausbilder mit der Funktion „Ausbilder einladen“ per Knopfdruck ein und gestattet ihm damit Lese- und Kommentarrechte für sein Berichtsheft.

Zu den Prüfungen muss das Berichtsheft weiterhin in ausgedruckter Form der zuständigen Stelle, der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - vom Ausbilder unterschrieben - vorgelegt werden.

Sie können sich den Einstieg in die Führung des Berichtsheftes erleichtern:

- mit Erklärfilmen: https://www.berichtsheft-galabau.de/hilfe.aspx

- durch Beantwortung häufiger Fragen: https://www.berichtsheft-galabau.de/faq.aspx

Berufsausbildungsvertrag

Wo finde ich eine Vorlage für den Ausbildungsvertrag?

Sie finden den Ausbildungsvertrag für den Garten- und Landschaftsbau auf der folgenden Seite:

hthttps://www.lksh.de/de/bildung/gruene-berufe/gaertnerin/

Zudem finden Sie dort weitere wichtige Hinweise.

 

 

Wann kann die Ausbildungszeit verkürzt werden?

Wurde eine 3-jährige Ausbildungszeit vereinbart, kann die Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn der Auszubildende sehr gute oder gute Ergebnisse in der Zwischenprüfung erhält und die zuständige Berufsschule zustimmt.

Die Berufsausbildung kann bereits bei Vertragsabschluss unter folgenden Voraussetzungen des/der Auszubildenden von drei auf zwei Jahre gekürzt werden (§ 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz: Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf)

Wem muss ich den Ausbildungsvertrag vorlegen?

Den ausgefüllten und unterschriebenen Ausbildungsvertrag müssen Sie an drei Stellen senden:

  1. Der zuständigen Stelle, der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein https://www.lksh.de/fileadmin/PDFs/Bildung/Agrarberufe/Ausbildungsvertraege_2019/Gaertner_Ausbildungsvertrag.pdf
  2. Der zuständigen Berufsschule, die Liste der Berufsschulen finden Sie hier: https://www.lksh.de/fileadmin/PDFs/Bildung/Agrarberufe/Gaertner_Merkblatt_zum_Berufsausbildungsvertrag.pdf
  3. Für AuGala-Umlagepflichtige Betriebe gilt:
    Sie müssen den unterschriebenen und von der zuständigen Stelle registrierten Ausbildungsvertrag dem AuGaLa zukommen lassen.
    Nutzen Sie die Online-Erfassung von Auszubildenden des AuGaLa oder senden Sie direkt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages eine Kopie per Post oder per Fax an:
    AuGaLa
    53602 Bad Honnef
    Fax: 02224 7707-938.
    Dann erhalten Sie automatisch das Berichtsheft für Ihren Auszubildenden. Nach der Probezeit folgen dann die Pflanzenbücher, der Code für die Pflanzen-App, Hefte zur Ausbildung und die Pflanzenliste.
    Für Nicht AuGala-Umlagepflichtige Betriebe gilt:
    Sie können das Berichtsheft sowie die weiteren Ausbildungsmedien bestellen unter https://www.augala.de/lernmittel.aspx
Wie sieht es mit den Datenschutzrichtlinien aus?

Jeder Auszubildende bekommt zu Beginn seiner Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb eine Information zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Berufsausbildungsverhältnisses notwendig ist.

Wollen Auszubildende Fotos von Baustellen posten oder anderweitige Infos zur Ausbildung, von Kolleginnen und Kollegen oder dem Ausbildungsbetrieb veröffentlichen, muss hierzu unbedingt Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb genommen werden.

Wie entscheide ich, wie lange die Probezeit dauern soll?

Die Probezeit zu Beginn der Ausbildung dient dazu, dass sich der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende kennen lernen und um herausfinden, ob sie langfristig zusammenarbeiten möchten. Das Berufsbildungsgesetz gibt vor, dass sie zwischen einem und vier Monaten dauern muss. Hat Ihr zukünftiger Auszubildender bei Ihnen bereits erfolgreich ein längeres Praktikum absolviert, könnten Sie eine eher kürzere Probezeit wählen. Kennen Sie ihn/sie kaum oder sind sich über seine Eignung unsicher, sollten Sie die Höchstdauer von 4 Monaten wählen, da Ihr Auszubildender in aller Regel nicht die ganze Zeit im Betrieb ist (Berufsschule; evtl. Fehlzeiten u. a. m.) und Sie so mehr Zeit haben, um sich ein Urteil über die Zusammenarbeit machen zu können.

Wie sieht die aktuelle Ausbildungsvergütung aus und muss ich diese regelmäßig während der Ausbildung anpassen?

 

 

Ausbildungsvergütungen ab 01. Juli 2023

bei dreijährigem Ausbildungsvertrag (U/Ü 18 Jahre)

im 1. Ausbildungsjahr                   1.020,00 €

im 2. Ausbildungsjahr                   1.130,00 €

im 3. Ausbildungsjahr                   1.240,00 €

bei zweijährigem Ausbildungsvertrag (U/Ü 18 Jahre)

im 1. Ausbildungsjahr                   1.020,00 €

im 2. Ausbildungsjahr                   1.240,00 €

 

Ausbildungsvergütungen ab 01. Juli 2024

bei dreijährigem Ausbildungsvertrag (U/Ü 18 Jahre)

im 1. Ausbildungsjahr                   1.060,00 €

im 2. Ausbildungsjahr                   1.180,00 €

im 3. Ausbildungsjahr                   1.290,00 €

bei zweijährigem Ausbildungsvertrag (U/Ü 18 Jahre)

im 1. Ausbildungsjahr                   1.060,00 €

im 2. Ausbildungsjahr                   1.290,00 €

 

Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres und bei Tariferhöhungen muss die Ausbildungsvergütung angepasst werden. Sie weicht während der Ausbildungszeit in der Regel von den Vergütungen ab, die am Beginn im Ausbildungsvertrag vermerkt wurden.

Wie lange darf ich meinen Auszubildenden nach Bestehen der Prüfung weiterbeschäftigen?

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. Ab dem Folgetag der bestandenen Abschlussprüfung ist der Prüfling kein Auszubildender mehr. Der Ausbildungsvertrag ist also nicht mehr gültig. Sie können ihn natürlich weiter beschäftigen. Dazu ist ein neuer Vertrag abzuschließen.

Achtung! Wenn Sie Auszubildende nicht übernehmen möchten: Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Am Tag nach der Prüfung dürfen sie demnach keinesfalls mehr im Betrieb arbeiten.

Berufsschule

Welche Berufsschule kommt für meine Auszubildenden in Frage?

Die Adressen der Berufsschulen in Schleswig-Holstein finden Sie hier: https://www.lksh.de/fileadmin/PDFs/Bildung/Agrarberufe/Gaertner_Merkblatt_zum_Berufsausbildungsvertrag.pdf

Falls Sie im Zweifel sind, welche Berufsschule für Sie zuständig ist, sprechen Sie am besten die in Frage kommenden Berufsschulen direkt an oder fragen bei der zuständigen Stelle, der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein nach. Bitte melden Sie Ihren Auszubildenden frühzeitig an. Anmeldeformulare finden Sie entweder auf der Homepage der Berufsschule oder fragen Sie dort direkt nach.

Prüfungen

Wie gestaltet sich die Zwischenprüfung?

Der praktische Teil der Zwischenprüfung findet im Zeitraum September/Okotober, der schriftliche Teil im Dezember im Folgejahr vom Ausbildungsbeginn statt.

Praktischer Teil – am letzten Lehrgangstag in der ÜA im L 3 in Ellerhoop

Schriftlicher Teil und Pflanzenbestimmung – in der Berufsschule

Wie gestaltet sich die Abschlussprüfung?

Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktisch / mündlichen Teil.

Schriftliche Abschlussprüfung an den Berufsschulen:
Die schriftliche Abschlussprüfung findet in den Bereichen Pflanzenkenntnisse, Betriebliche Zusammenhänge und Wirtschafts- und Sozialkunde statt.

Praktische/Mündliche /Pflanzenkenntnisse Abschlussprüfungen in der ÜA - Stätte in Ellerhoop:
Die praktische Aufgaben werden zu einer Gesamtaufgabe (gärtnerisches Gesamtwerk/ Baustelle) zusammengefasst. Die mündlichen Prüfungen umfassen den Bereich Landschaftsgärtnerische Arbeiten. Dazu kommen die Prüfungsteile chemischer Pflanzenschutz und die Pflanzenbestimmung von 50 Pflanzen.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten kann ich meinen Auszubildenden anbieten?

Eine gute Möglichkeit selbst einen Einblick in das Können Ihrer Auszubildenden zu bekommen, ist das Üben im Betrieb. Ob es monatlich feststehende Treffen sind oder spontane Übungstage, ist dabei Ihnen überlassen.

Die Bundesagentur bietet die Möglichkeit von ausbildungsbegleitender Hilfe (abH) an. Mehr Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen
Hierbei handelt es sich um Unterstützung durch einen Bildungsträger. Fördermöglichkeiten sind bspw. Nachhilfeunterricht oder prüfungsvorbereitende Maßnahmen.

Weiterere Bausteine zur Vorbereitung auf die Abschlußprüfung sind die Prüfungsvorbereitungstage von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zusammen mit dem Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Schleswig-Holstein e.V. in Ellerhoop.

 

  • Geben Sie Ihre Auszubildenden im Betrieb unter Aufsicht die Möglichkeit anhand eines Planes zu üben - so können Sie während des Baus wertvolle Hinweise geben, an welchen Punkten noch Optimierungspotenzial besteht.
  • Auch zur mündlichen Prüfung können Sie Hilfe anbieten - geben Sie Ihren Auszubildenden Gartenpläne aus Ihrem Betrieb zur Vorbereitung mit. Simulieren Sie anhand des Planes das mündliche Prüfungsgespräch und lassen Sie Ihre Auszubildenden den Plan erläutern!
  • Melden Sie Ihre Auszubildenden zu den Prüfungsvorbereitungstagen an. (Ein Tageskurs Chemischer Pflanzenschutz und Pflanzenbestimmung, ein Tageskurs gärtnerisches Gesamtwerk/ Baustelle)
Was passiert, wenn mein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht besteht?

Bei nicht bestandener Prüfung wird Ihrem Auszubildenden von der zuständigen Stelle mitgeteilt, welche Leistungen er in der Prüfung erbracht hat und welche Leistungen er in einer Wiederholungsprüfung erneut erbringen muss. Die Ausbildungszeit endet mit dem im Ausbildungsvertrag festgelegten Ausbildungsende – i.d.R. der 31.08.. Die Prüfung kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Auf Verlangen des Auszubildenden besteht die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis bis zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung zu verlängern.

Überbetriebliche Ausbildung

Wie melde ich den Auszubildenden zur Überbetrieblichen Ausbildung an?

Die Auszubildenden absolvieren während ihrer Ausbildungszeit sechs Pflichtkurse und können zusätzlich einen Wahlkurs belegen.

Der Betrieb bekommt für seien Auszubildenden eine Einladung zu den einzelnen Lehrgängen von der Landwirtschaftskammer. Die ausgefüllte, unterschriebene und zurück geschickte Einladung gilt dann als Anmeldung.

In welchem Zeitraum findet die Überbetriebliche Ausbildung statt und welche Lerninhalte werden vermittelt?

 

ÜA: Ablauf/ Themen (bei 2-jähriger Ausbildung)                              

Lehrgang L1                 Verwendung von Pflanzen                Jan./Febr. 2024    1.tes Ausbildungsjahr   4- Tage

(AuGaLa-Kurs: 01)    

Lehrgang TE                Maschinen und Geräte                       Jan.-März 2024     1.tes Ausbildungsjahr   5- Tage

(AuGaLa-Kurs: 06)    

Lehrgang L2                 Anlage eines Themengartens           Juni/Juli 2024        1.tes Ausbildungsjahr   4- Tage

(AuGaLa-Kurs: 03)

Lehrgang L3                 Erstellung von Belagsoberflächen  Sept./Okt. 2024   2.tes Ausbildungsjahr   4- Tage

(AuGaLa-Kurs: 07)    

Lehrgang L4                 Vermessungskunde                             Nov./Dez. 2024    2.tes Ausbildungsjahr   4- Tage

(AuGaLa-Kurs: 09)    

Lehrgang MS (Wahlkurs)     Motorsäge (AS-Baum I)         Nov-Jan. 24/25     2.tes Ausbildungsjahr   5- Tage

(AuGaLa-Kurs: 02)    

Lehrgang L5                Die Baustelle im GaLaBau                  März/April 2025   2.tes Ausbildungsjahr   4- Tage

(AuGaLa-Kurs: 12)    

Welche Kosten übernimmt das AuGaLa, welche nicht?

Das AuGaLa übernimmt für alle AuGaLa-umlagepflichtigen Betriebe die Kosten für die 6 Pflicht- und den Wahlkurs (Lehrgangsgebühren, Übernachtung und Verpflegung, Materialien).

Wenn der Betrieb möchte, dass der Auszubildende einzelne Kurse wiederholt, sind diese Kosten vom Betrieb zu zahlen.

Für Betriebe, die nicht AuGaLa-umlagepflichtig sind, übernimmt das AuGaLa keine Kosten.

Auch für Auszubildende, die eine anderweitige Förderung erhalten, z. B. von der Arbeitsagentur geförderte Umschüler, trägt das AuGaLa keine Kosten. In diesem Fall sollten Sie abklären, inwieweit diese Kosten vom Träger übernommen werden.

Sonstiges

Welche besonderen Angebote gibt es für die Auszubildenden?
  • Begrüßungstag:  Gemeinsam mit den Ausbildungsberatern der Landwirtschaftskammer und allen weiteren Beteiligten an der Ausbildung wird über die Inhalte und den Ablauf der Berufsausbildung informiert - Vom 1. Tag der Ausbildung bis zur Freisprechung.
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen: Für Auszubildende, die in verschiedenen Bereichen Schwächen aufweisen, finanzieren die Agenturen für Arbeit ausbildungsbegleitende Hilfen. Sprechen Sie Ihre örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter an, welche Bildungsträger solche Unterstützungen anbieten. Weitere Infos: www.arbeitsagentur.de/datei/dok-ba013175.pdf
  • Landschaftsgärtner on Tour: Arbeiten im Ausland - wer davon als Auszubildender träumt, sollte an den Erasmus+ Praktika teilnehmen. Ein dreiwöchiges Praktikum mit ganz viel Praxis erwartet Ihre Auszubildenden in verschiedenen Ländern.
  • Teilnahme am Landschaftsgärtner-Cup Nord (Landesentscheid): Die besten Auszubildenden Schleswig-Holsteins können sich in Zweierteams für eine Teilnahme am Landschaftsgärtner-Cup Nord bewerben. Durch einen Vorentscheid hier in Ellerhoop qualifizieren sich die vier besten Teams für den Azubiwettbewerb auf Landesebene. Berichte und Termine unter www.landschaftsgaertner.com.
  • Teilnahme am Landschaftsgärtner-Cup (Bundesentscheid): Die jeweiligen Landesmeister treten im September an, um sich den deutschen Meistertitel zu sichern.
  • Teilnahme an den WordSkills: Alle zwei Jahre löst sich das deutsche Meisterteam die Fahrkarte zu den Berufe-Weltmeisterschaften, den WordSkills. Berichte darüber finden Sie hier.
  • Prüfungsvorbereitungskurse: Es gibt zwei Tageskurse, die gezielt die Auszubildenden auf die Prüfungssituation vorbereiten. Diese Tageskurse können im Zeitraum Apil/Mai im Jahr der Prüfung besucht werden, Einladungen dazu verschickt die Landwirtschaftskammer Schleswig - Holstein.
  • Freisprechungsfeiern: Die Auszubildenden werden in einer gemeinsamen Freisprechungsfeier der Gärtner feierlich in ihren Berufsstand aufgenommen und erhalten ihre Urkunden.
  • BGL Bildungspreis: würdigt engagierte Nachwuchskräfte, die sich durch sehr gute Leistungen in der beruflichen Aus- oder Weiterbildung sowie über ihren starken Einsatz für den landschaftsgärtnerischer Berufsstand auszeichnen. Informationen zum jährlichen BGL Bildungspreis finden Sie unter www.galabau-helden.de.
Welche zusätzlichen Angebote gibt es für die Ausbildungsbetriebe und Ausbilder*innen?
  • Ausbildungsbetrieb des Jahres im Beruf Gärtner/Gärtnerin: Mit der Auszeichnung des „Ausbildungsbetrieb des Jahres“ soll das große Ausbildungsengagement im Gartenbau sichtbar gemacht und die besonders engagierten Ausbildungsbetriebe geehrt werden. Betriebe können vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Im Bewerbungsbogen werden die besonderen Ausbildungsaktivitäten erfragt. Weitere Infos: hier.
  • WdA-Seminare: Durch die Teilnahme an unseren Ausbilderseminaren bleiben Sie in der Ausbildung "on the top"! Sie gewinnen neue Blickwinkel und holen sich praxisnahe Lösungsvorschläge, um Ihre Azubis kompetent auszubilden. WdA (Weiterbildung der Ausbilder) Seminare sind für alle Mitarbeiter gedacht, die sich an der Ausbildung der Azubis beteiligen (z.B. Unternehmer, Ausbilder, Vorarbeiter). Die Teilnahme der Mitarbeiter aus AuGaLa-umlagepflichtigen Betrieben ist kostenlos.Themen und Termine (die Seminare laufen in Schleswig-Holstein in den Wintermonaten Jan./Febr.) erhalten Sie rechtzeitig durch die Referenten für Nachwuchswerbung.
  • Ausbilder-Info: In der vierteljährlich erscheinenden Ausbilder-Info werden wichtige Themen der Ausbildung behandelt: Digitalisierung, neue Filme und Angebote für Ausbilder und Azubis, GaLaBau-Fachthemen, Berufsbildung, Veranstaltungen … Sie können sich die Ausbilder-Info direkt in den Betrieb oder nach Hause schicken lassen und finden Sie digital unter www.augala.de

    Weitere Informationen erhalten Sie von den Referenten für Nachwuchswerbung des Verbandes Lisa Willers und Adonis Andresen.

Wie sieht es mit Überstunden bei den Auszubildenden aus?

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten. Jugendliche Auszubildende (< 18 Jahre) dürfen pro Woche nicht mehr als 40 Stunden (8,0 Std./Tag) beschäftigt werden. Wird am Freitag kürzer gearbeitet, dürfen an den Tagen Montag bis Donnerstag die Auszubildenden auch 8,5 Stunden beschäftigt werden. Jugendliche Azubis dürfen nicht zur Samstagsarbeit herangezogen werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Mehrarbeitsstunden (diese fallen eher bei volljährigen Azubis an) in einem Arbeitszeitkonto zu führen, damit der Azubi daraus z. B. einen halben Urlaubstag entnehmen könnte oder in der Schlechtwetterzeit auch einmal - wie die Kollegen - nicht zur Beschäftigung erscheinen muss. Zuvorderst ist es aber Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, den Azubi theoretisch und praktisch auszubilden. Das heißt, dass der Ausbilder, wenn andere im Schlechtwetter sind, mit den Azubis z. B. Pflanzen bestimmt, Steinbearbeitung übt oder sonstige Ausbildungsinhalte vermittelt.

Nähre Informationen finden Sie auf www.lksh.de/bildung/gruene-berufe/gaertnerin/ unter "Rund um den Ausbildungsvertrag - Hinweise zum Urlaubsanspruch und Ausbildungsvergütung" (hier)

Wie sieht es mit dem Winterdienst bei Auszubildenden aus?

Winterdienst ist kein Ausbildungsinhalt. Auch eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag ist unwirksam. Dementsprechend kann auch keine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Auszubildende die Winterdiensttätigkeit verweigert. Der Auszubildende kann im Winterdienst beschäftigt werden, wenn er Volljährig ist, wenn er es freiwillig macht, wenn die Arbeitszeit als Überstunden gerechnet werden und diese dann dementsprechend anders vergütet werden.

Wie gehe ich bei Problemen in der Ausbildung vor?

Ihre wichtigsten Ansprechpartner bei Problemen in der Ausbildung sind die Ausbildungsberater der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein:

Frank Möller

Fachbereichsleiter Bildung im Gartenbau

Thiensen 16
25373 Ellerhoop

Tel. +49 4120 7068-111
Mobil +49 179 2440315
Fax +49 4120 7068-101
fmoeller@lksh.de

 

Holger Schacht

Berufsausbildung Gartenbau, Ausbildungsberatung Garten- und Landschaftsbau

Thiensen 16
25373 Ellerhoop

Tel. +49 4120 7068-112
Fax +49 4120 7068-101
hschacht@lksh.de

Ausbildungsberater*innen geben Auskünfte zu allen Fragen der Berufsausbildung - vom Abschluss des Ausbildungsvertrages bis zur Abschlussprüfung. Dabei stehen sie in engem Kontakt mit den Berufsschulen. Sie handeln im Interesse der Ausbildenden als auch der Auszubildenden und vermitteln bei Konflikten unparteiisch.

Die Ansprechpartner dieser Homepage stehen Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite,

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll sich z. B. in WdA-Seminaren (Weiterbildung der Ausbilder) auf den neusten Stand zu bringen. Hier haben Sie zudem im Erfahrungsaustausch mit anderen Ausbildern die Möglichkeit, Probleme anzusprechen.

Welche Tipps und Hilfen zur Ausbildung ausländischer Azubis / Geflüchteter gibt es?

Willkommenslotsen: Unsere Willkommenslotsen vom Bundesverband (BGL) beantworten Ihre Fragen zur Ausbildung ausländischer Auszubildender. Ebenso hat die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Willkommenslotsin, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht, Frau Britta Küper .

Galabau-Bilderwörterbuch: Bilder können die Integration von ausländischen Auszubildenden wesentlich erleichtern. Hierzu hat der Ulmer-Verlag ein Bilderwörterbuch speziell für die Anforderungen des Garten- und Landschaftsbaus auf den Markt gebracht. Hier finden Sie erste Informationen zum „GaLaBau-Bilderwörterbuch“: https://www.dega-galabau.de/Spielend-Deutsch-mit-Bildern-lernen,QUlEPTUwNTg4MjEmTUlEPTUwMjc4.html?UID=9DA76BD16A63447C7EB6B78A4E803887910D5BB204D0F6

Sollten Sie Interesse an der gebundenen Fassung haben, sprechen Sie Adonis Andresen gerne an.

Nützliche Links

www.augala.de (Ausbildungsförderwerk Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.)

https://www.lksh.de (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein)

www.landschaftsgaertner.com (Startseite - Die Landschaftsgärtner)

www.galabau.de (Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.)

www.galabau-nord.de (Fachverbände Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e. V. und Schleswig-Holstein e. V.)